Generaldirektion
Befugnisse und Organisation
Gemäss dem Geschäftsreglement, das den Vorschriften des Bankengesetzes entspricht, obliegt die gesamte Führung der Geschäfte der FKB der Generaldirektion als Kollektivorgan. Die Generaldirektion setzt sich aus dem Präsidenten der Generaldirektion und fünf weiteren, dem Präsidenten der Generaldirektion unterstellten Mitgliedern zusammen.
Die FKB umfasst fünf Divisionen und hat die beiden Fronteinheiten konsequent um die beiden Segmente «Firmenkunden» und «Privatkunden» herum strukturiert. Ergänzt werden diese beiden Einheiten durch die Divisionen «Marktleistungen», «Finanzen» und «Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance».
In den letzten zwölf Monaten hat die FKB ihre Geschäftsmodelle weiterentwickelt.
Im November 2025 haben Marylaure Baechler, Leiterin der Division «Privatkunden», und Cédric Yerly, Leiter der Division «Technologien und Lösungen» beschlossen, die Bank zu verlassen. Der Einstellungsprozess für ihre Nachfolge ist im Gange. Die Leitung der Division «Technologien und Lösungen» wird in der Übergangszeit von François Briguet übernommen, jene der Division «Privatkunden» von Daniel Wenger.
Die Befugnisse der Generaldirektion ergeben sich aus Art. 33 des Gesetzes über die FKB.
Die Generaldirektion hat insbesondere die folgenden Aufgaben:
- Sie sorgt für eine gute Führung und Weiterentwicklung des Unternehmens sowie eine einheitliche Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung.
- Sie gibt ihre Stellungnahme ab zu den Geschäften, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallen.
- Sie legt die Zinssätze fest.
- Sie stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ein und legt ihre Vergütung im Rahmen der vom Verwaltungsrat definierten Vergütungspolitik fest. Sie entscheidet über ihre Absetzung.
- Sie beschliesst im Fall einer Zwangsverwertung über den Kauf und Verkauf von Immobilien, die zugunsten der Bank belastet sind.
Die Aufgaben der Generaldirektion werden vom Präsidenten auf die Mitglieder verteilt. Die Generaldirektion tritt in der Regel einmal pro Woche zusammen.
Regeln zu ausserberuflichen Tätigkeiten
Die Annahme eines ausserberuflichen Mandats (im obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan einer juristischen Person, in Vereinen, gemeinnützigen Stiftungen, Familienstiftungen und Personalvorsorgestiftungen usw.) unterliegt der Genehmigung des Verwaltungsrates.
Managementverträge
Es gibt keine Managementverträge zwischen der Bank und externen Firmen.
.
Die Generaldirektion per 01.01.2026
Geburtsjahr 1966
Wohnhaft in Freiburg
Nationalität Schweiz
Funktion Präsident der Generaldirektion
Eintrittsdatum 1. Januar 2021
Asubildung Betriebsökonom HWV, SEP London Business School, Alumni Swiss Board School
Beruflicher Werdegang
Daniel Wenger ist seit Januar 2021 Präsident der Generaldirektion der Freiburger Kantonalbank. Zuvor hatte er mehrere Führungspositionen bei der Credit Suisse inne, insbesondere im Management von Tochtergesellschaften in Europa. Von Zürich über Luxemburg, Gibraltar und London bis nach New York hat er umfangreiche Erfahrungen im Finanzdienstleistungssektor gesammelt. Daniel Wenger ist auch Präsident des Vorstands der Pensionskasse des Personals der Freiburger Kantonalbank und Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung der FKB.
Weitere Aktivitäten
Vizepräsident des Verwaltungsrates der Handels- und Industriekammer des Kantons Freiburg; Vizepräsident des Verwaltungsrates von Investissements Fonciers SA; Mitglied des Verwaltungsrates des Verbandes Schweizerischer Kantonalbanken; Mitglied des Verwaltungsrates der Risikokapital Freiburg AG; Mitglied der Kommission für die Verwaltung des kantonalen Kulturfonds des Staates Freiburg; Präsident der Pensionskasse des Personals der FKB; Mitglied der Exekutivkommission der Stiftung der FKB.
Geburtsjahr 1964
Wohnhaft in Posieux
Nationalität Schweiz
Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Finanzen
Eintrittsdatum 1. Januar 2023
Ausbildung Eidg. Diplom in Bankwirtschaft
Beruflicher Werdegang
Luc Jacquat besitzt ein Eidgenössisches Diplom in Bankwirtschaft und ist seit 1982 in verschiedenen Funktionen bei der FKB tätig. Er übernahm unter anderem die Verantwortung für das Risikomanagement, das ALM-Management sowie das Finanzmanagement. Luc Jacquat ist seit dem 1. Januar 2023 CFO und Mitglied der Generaldirektion und ist für die Division Finanzen zuständig.
Weitere Aktivitäten
Vizepräsident des Verwaltungsrates von BCF SICAV in Liquidation. Mitglied des Stiftungsrates der Freizügigkeitsstiftung der FKB; Mitglied des Stiftungsrates der Vorsorgestiftung Sparen 3 der FKB; Vorstandsmitglied des Verbands der Freiburger Familienausgleichskassen, Vorstandsmitglied der Familienausgleichskasse (CAFAB); Mitglied des ACI Suisse; Rechnungsprüfer der Freiburger Immobilien-Kammer (IKF).
Geburtsjahr 1967
Wohnahft in Avry-sur-Matran
Nationalität Schweiz
Funktion Mitglied der Generaldirektion / Division Rechtsdienst, Risiko Management und Compliance
Eintrittsdatum 1. April 2021
Ausbildung Rechtsanwalt
Beruflicher Werdegang
Christophe Mettler ist Rechtsanwalt und war von 1999 bis 2005 Rechtsberater bei der UBS AG in Genf und Zürich. Von 2006 bis 2014 war er Direktor für Recht, Risiken und Compliance bei der Crédit Agricole Financement (Suisse) SA. Bis 2015 war er dort stellvertretender Generaldirektor. Von 2015 bis 2017 war er als assoziierter Anwalt in einer Kanzlei in Lausanne auf die Bereiche Banken, Immobilien und Wirtschaftskriminalität spezialisiert. 2016 trat er als Leiter Compliance und Recht in die FKB ein. Christophe Mettler ist seit dem 1. April 2021 Mitglied der Generaldirektion und leitet die Division Rechtsdienst, Risikomanagement und Compliance.
Weitere Aktivitäten
Mitglied des Verwaltungsrates der BCF SICAV seit 2020 und Präsident des Verwaltungsrates der BCF SICAV in Liquidation seit 2023.
Geburtsjahr 1970
Wohnhaft in Villars-sur-Glâne
Nationalität Schweiz
Fonktion Mitglied der Generaldirektion / Division Firmenkunden
Eintrittsdatum 1. März 2023
Ausbildung Eidg. Diplom in Bankwirtschaft
Beruflicher Werdegang
Laurent Wicky besitzt ein Eidgenössisches Diplom in Bankwirtschaft und startete 1986 seine Karriere bei der Schweizerischen Volksbank. 1990 trat er sein Amt bei der FKB an und setzte nach einer kurzen Tätigkeit in verschiedenen Niederlassungen ab 1993 seine Karriere im Kreditgeschäft fort. Er trat per 1. März 2023 in die Generaldirektion ein und leitet die Division Firmenkunden.
Weitere Aktivitäten
Mitglied des Komitees von Freiburg Tourismus; Mitglied des Komitees der Freiburger Immobilien-Kammer.
Geburtsjahr 1963
Wohnhaft in Corminboeuf
Nationalität Schweiz
Fonktion Mitglied der Generaldirektion a.i. / Division Technologien und Lösungen
Eintrittsdatum 1. Dezember 2025
Ausbildung Eidgenössisches Diplom in Organisation; zertifiziert als Projektprogrammleiter (IPMA – Level A)
Beruflicher Werdegang
François Briguet übernimmt ad interim die Leitung der Division Technologien und Lösungen. Er trat 1998 in die FKB ein und hatte seither verschiedene Funktionen inne, darunter die Leitung des Teams Informatik und Logistik. Er ist Inhaber des eidgenössischen Diploms in Organisation und zudem als Projektprogrammleiter (IPMA – Level A) zertifiziert. Bis 2022 war er Bereichsleiter Service-Center, danach Leiter Strategie/ESG/Transformation. In den vergangenen Jahren betreute er als PMO und Projektleiter wichtige Projekte der Bank.
Weitere Aktivitäten
Präsident von IT Valley, dem Verband der IKT-Unternehmen in Freiburg und der Region.
Grundsätze der Vergütungspolitik
Vergütungssystem
Die Vergütungspolitik der FKB gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank. Sie beschreibt die Grundsätze, Ziele und den Prozess zur Festlegung der Vergütung. Die Vergütung ist für die FKB ein wichtiges Element, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem erforderlichen Wissen und der notwendigen Erfahrung zu gewinnen, zu motivieren und längerfristig zu binden.
Grundsätze
Die FKB legt grossen Wert auf Kontinuität und Gleichbehandlung bei der Vergütungspolitik. Die Höhe der Vergütung und die Anstellungsbedingungen werden regelmässig mit den Entwicklungen am Arbeitsmarkt und mit Kantonalbanken vergleichbarer Grösse verglichen. Das Lohnsystem ist so ausgestaltet, dass eine Diskriminierung der Geschlechter ausgeschlossen ist. Dazu führt die FKB regelmässig Lohngleichheitsanalysen durch. Die im Jahr 2024 durchgeführte Studie hat aufgezeigt, dass die Bank den Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann einhält. Die Analysen wurden von der Société Générale de Surveillance (SGS) durchgeführt und mit der Ausstellung des Labels «Fair-ON-Pay Advanced» bestätigt..
Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der FKB besteht aus einem Basissalär («Fixlohn»), einer Leistungsprämie («variable Prämie») und den Beiträgen an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen.
Die Vergütung hängt von der Funktion ab. Das Basissalär wird aufgrund des Kompetenzniveaus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt und bewegt sich innerhalb von funktionsbezogenen Lohnbändern.
Die Leistungsprämie ist eine Erfolgsbeteiligung und eine freiwillige Leistung der Bank. Sie basiert auf der individuellen Leistung und dem Geschäftserfolg und kann über die Zeitachse schwanken.
Die Leistungsprämie beruht auf dem Ziel-Managementsystem. Jedes Jahr werden die individuellen Ziele (Beiträge, Kompetenzen, Risiko und Verhalten) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert und im Qualifikationssystem formalisiert (jährliche Leistungsbeurteilung). Alle diese Kriterien, die je nach Funktion unterschiedlich gewichtet werden, fliessen in die Berechnung der individuellen Leistung ein.
Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren
Der Verwaltungsrat legt auf Vorschlag der Generaldirektion die Gesamtsumme für die Lohnanpassungen und für die Leistungsprämie jedes Jahr neu fest. Dabei berücksichtigt er die Ergebnisse der Bank (z. B. Leistungsindikatoren wie die Entwicklung der Einkommen, des operativen Ergebnisses und der Cost Income Ratio) sowie weitere Kriterien, wie das wirtschaftliche Umfeld oder die Inflation.
Die maximale Gesamtsumme der Leistungsprämie, die variable Vergütung sowie der maximale Betrag der individuellen Prämie pro Funktion sind an die Fixlöhne gebunden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Aufgrund des von der Generaldirektion vorgelegten Rahmens bestimmen die Leiter der Divisionen und der Organisationseinheiten jedes Jahr die Lohnerhöhungen und die Leistungsprämien für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leistungsprämie beruht auf einem Richtwert und ist von der individuellen Leistung und von dem Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig. Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt jeweils im März des Folgejahres. Die Beiträge an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen sind reglementiert.
Generaldirektion
jedes Mitglieds der Geschäftsleitung richtet sich nach der durchschnittlichen Vergütung einer vom Verwaltungsrat der Bank gewählten Vergleichsgruppe.
Die Festlegung der variablen Prämie erfolgt aufgrund der individuellen Performance der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Geschäftsverlaufs der Bank. Der Betrag wird wie bei den der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein Modell bestimmt, das die Erreichung der individuellen und der für die Bank festgelegten Gesamtziele berücksichtigt.
Die Auszahlung der Leistungsprämie erfolgt jeweils im März des Folgejahres. Für 2025 belaufen sich die an die Mitglieder der Generaldirektion bezahlten Vergütungen auf 3’414’500 Franken. Die Beiträge an die Altersvorsorge sowie Kinder- und Familienzulagen sind reglementiert.
Sonstige Anstellungsbedingungen
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsausübung anfallenden Spesen werden von der Bank übernommen. Zur Vereinfachung der Verfahren werden an definierte Kreise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Pauschalspesen ausgerichtet.
Die FKB gewährt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschliesslich der Geschäftsleitung Sonderkonditionen auf sämtliche Dienstleistungen der Bank. Für Darlehen und Kredite werden branchenübliche Vorzugszinsen verrechnet, die Höhe des Betrages ist limitiert. Über die Gewährung von Darlehen oder Krediten an Mitglieder der Geschäftsleitung entscheidet der Verwaltungsrat.
Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss Art. 18 des Gesetzes über die Freiburger Kantonalbank für ihre Leistungen im Verwaltungsrat und in den Ausschüssen mit einer Grundpauschale, einem Sitzungsgeld sowie einer allfälligen Funktionspauschale für Zusatzmandate entschädigt. Für Darlehen und Kredite gewährt die FKB allen Mitgliedern des Verwaltungsrates dieselben Konditionen wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Konditionen entsprechen den branchenüblichen Vorzugszinsen und sind in der Höhe limitiert. 2025 betrug die globale Entschädigung für die Verwaltungsratsmitglieder 1’060’580 Franken.