Einleitung

Klar definierte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, verbunden mit einem transparenten Zusammenspiel zwischen der Geschäftsleitung und den Kontrollorganen auf allen Unternehmensebenen, bilden für die FKB die Grundpfeiler einer wirksamen Corporate Governance.

Der Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance richtet sich an schweizerische Publikumsgesellschaften. Er enthält Verhaltensregeln und Empfehlungen. Jede Gesellschaft ist frei, ihre eigenen Organisationsprinzipien zu entwickeln. In diesem Zusammenhang hat die FKB beschlossen, bestimmte Empfehlungen zu befolgen.

Aufteilung der Zuständigkeiten

Das Geschäftsreglement der Bank legt die Organisation der Organe, ihren Verantwortungs- und Kompetenzbereich sowie die Grundsätze der Geschäftstätigkeit als Bank fest. Gemäss den Bestimmungen des Bankengesetzes wird die Zuständigkeit für die operative Führung an die Direktion delegiert.

Struktur

Die Freiburger Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und bildet keinen Konzern im Sinne der für die Bank geltenden Rechnungslegungsstandards. Die Struktur und die Organisation der Bank sind im Organigramm auf den Seiten 22–23 dargestellt. Die FKB hat keine qualifizierten Beteiligungen, über die sie eine Kontrolle ausübt, und ist daher von der Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses befreit. Beteiligungen werden im Anhang zur Jahresrechnung auf Seiten 72-73 des vorliegenden Geschäfts-berichtes behandelt.

Eigentümer

Der Kanton Freiburg ist zu 100% Eigentümer der FKB.

Überkreuzbeteiligungen

Die FKB hält keine Überkreuzbeteiligungen.

Struktur des Kapitals

Das Dotationskapital der Freiburger Kantonalbank beläuft sich per 31. Dezember 2025 auf 70 Millionen Franken.

In den letzten Jahren hat sich das Eigenkapital (vor Gewinnverteilung) auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsvorschriften wie folgt entwickelt:

 

Struktur des Kapitals

Werte in CHF Mio. nach Gewinnverteilung
2025 2024 2023 2022
Dotationskapital 70 70 70 70
Reservefonds 2'661 2'558 2'429 2'290
Summe des Eigenkapitals 2'731 2'628 2'499 2'360
De gauche à droite : Yves Riedo, Alex Geissbühler, Thomas Bachmann, Dominique Jordan Perrin, Jean-Pierre Siggen, Paul Such, Urs Peter Gauch

Organe der Bank / Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Freiburger Kantonalbank besteht aus sieben Mitgliedern, die für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.

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Ausschüsse des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat tritt nicht nur zu den Plenarsitzungen zusammen, sondern ist nach Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über die FKB auch in Sonderausschüssen organisiert.

Prüf- und Risikoausschuss

Zusammensetzung und Amtsdauer

Der Prüf- und Risikoausschuss setzt sich gemäss Art. 3.8.2 des Geschäftsreglements der FKB aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. Diese werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind wieder wählbar, die maximale Amtszeit darf aber zwölf Jahre nicht übersteigen. Dem Ausschuss gehören Yves Riedo (Präsident), Urs Gauch (Vizepräsident), Thomas Bachmann (Mitglied) sowie Paul Such (Mitglied) an.

Aktivitäten

Die Aktivitäten richten sich nach den Rundschreiben der FINMA und sind im Reglement des Prüf- und Risikoausschusses festgelegt.

Entschädigungs- und Nominierungs-ausschuss

Zusammensetzung und Amtsdauer

Der Entschädigungs- und Nominierungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied zusammen. Diese werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder des Ausschusses sind wieder wählbar, die maximale Amtszeit darf aber zwölf Jahre nicht übersteigen. Der Ausschuss setzt sich aus Alex Geissbühler (Präsident), Dominique Jordan Perrin (Mitglied), Paul Such (Mitglied) und Yves Riedo (Ersatzmitglied) zusammen.

Aktivitäten

Die Aufgabe des Entschädigungs- und Nominierungsausschusses besteht darin, die Entschädigungspolitik der Bank zu prüfen und die Entschädigungen der Generaldirektion und des Leiters der internen Revision festzulegen. Gegebenenfalls prüft und empfiehlt der Ausschuss die Ernennung eines neuen Mitgliedes der Generaldirektion.

Informations- und Kontrollinstrumente

Die FKB verfügt über ein gut entwickeltes und standardisiertes Management-Informationssystem (MIS), das dem Verwaltungsrat ermöglicht, seine Aufsichtspflicht zu erfüllen und die an die Direktion delegierten Kompetenzen zu überprüfen. Der Verwaltungsrat erhält jeden Monat eine Übersicht über die Abschlüsse mit einem Vergleich zum Budget und zum Vorjahr sowie Risikoberichte. Bei dieser Gelegenheit findet ein Vergleich der aktuellen Situation mit den entsprechenden Limiten statt. Die FKB verfügt zudem über ein internes Kontrollsystem (IKS), das dazu dient, den reibungslosen Betrieb des Unternehmens sicherzustellen. Der Verwaltungsrat lässt sich mit Hilfe der eingerichteten Systeme und Prozesse regelmässig über relevante Fakten, Ereignisse und Entwicklungen informieren.

An den Verwaltungsratssitzungen berichten der Präsident der Generaldirektion und die anderen Mitglieder der Generaldirektion über den operativen Geschäftsverlauf in ihren Divisionen.Bei aussergewöhnlichen Ereignissen wird der Verwaltungsrat unverzüglich vom Präsidenten des Verwaltungsrates informiert.

Risiko Management und Compliance

Die FKB verfügt über unabhängige Funktionen für Risikokontrolle und Compliance, die direkt dem Prüfungs- und Risikoausschuss unterstehen.

Der Verwaltungsrat und der Prüfungs- und Risikoausschuss werden regelmässig über die Funktionsweise und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie über die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen informiert. Darüber hinaus nehmen sie den jährlichen Tätigkeitsbericht der Risiko- und Compliance-Funktionen zur Kenntnis.

Die Compliance-Funktion kann zudem im Falle von Unregelmässigkeiten oder Verhaltensweisen, die gegen Gesetze, FINMA-Rundschreiben, Reglemente und Richtlinien der Bank verstossen, jederzeit und diskret über eine anonyme Whistleblowing-Plattform von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt kontaktiert werden.

Interne Revision

Zusammensetzung per 31.12.2025

_ Fabien Emery, Leiter Interne Revision
_ Julien Mardon, Senior Internal Auditor
_ Constantin Anatrà und Lionel Carron, Interne Revisoren

Aktivitäten

Der Verwaltungsrat und insbesondere der Prüf- und Risikoausschuss werden in ihrer Tätigkeit von der unabhängigen Internen Revision und der Prüfgesellschaft unterstützt. Die Interne Revision ist dem Verwaltungsrat unterstellt. Zwischen der Internen Revision und der Prüfgesellschaft findet ein ständiger Austausch bezüglich der Risikobeurteilung und -situation statt. Sowohl die Interne Revision als auch die Prüfgesellschaft führen eine eigenständige Risikoanalyse durch. Der Prüf- und Risikoausschuss verabschiedet die Jahresplanung der Internen Revision. Die Prüfhandlungen der internen Revision und der Prüfgesellschaft werden unter Beachtung der jeweiligen Aufgaben koordiniert. Der Prüf- und Risikoausschuss überwacht die Aktivitäten der Internen Revision.

Die Arbeitsweise der Internen Revision ist in einem separaten Reglement festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfhandlungen der Internen Revision werden in den Sitzungen des Prüfausschusses laufend erörtert. Darüber hinaus erstellt die Interne Revision einen jährlichen und halbjährlichen Tätigkeitsbericht für den Verwaltungsrat.

 

 

Revisionsstelle

Ernst & Young SA, Lancy
Am 31. Oktober 2017 durch den Verwaltungsrat gewählt.

Die Prüfgesellschaft erstellt den Gesamtbericht der Revisionsstelle und des Abschlussprüfers (gemäss Art. 728b Abs. 1 OR) sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der ausführliche Bericht deckt das Geschäftsjahr ab und ist an den Verwaltungsrat gerichtet. Der Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung deckt das Kalenderjahr ab und wird an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) gerichtet, mit Kopie an den Verwaltungsrat. Beide Berichte werden vom Prüf- und Risikoausschuss des Verwaltungsrates in Anwesenheit der Prüfgesellschaft behandelt.

De gauche à droite : Laurent Wicky, Luc Jacquat, Daniel Wenger, Christophe Mettler, François Briguet

Organe der Bank / Generaldirektion

Gemäss dem Geschäftsreglement, das den Vorschriften des Bankengesetzes entspricht, obliegt die gesamte Führung der Geschäfte der FKB der Generaldirektion als Kollektivorgan…

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Réaménagement des bureaux de la Direction générale au Siège

Organigramm

Organigramm per 01.01.2026

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